Lagerfeuer, Grillfeuer, Brauchtumsfeuer

Alljährlich im Frühsommer beginnt die Grillsaison mit Lagerfeuern, Grillfeuern u.ä. auch in unserem Landkreis. Gegen diesen Freizeitspaß ist generell nichts einzuwenden, solange Feuer der angestrebten Naturverbundenheit entsprechen und die einschlägigen Vorschriften dazu eingehalten werden.

Die Abhaltung von Lagerfeuern ist erlaubnispflichtig und daher rechtzeitig vorher bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 09395/970112 zu beantragen.

Das Entzünden von offenen Feuern ist grundsätzlich verboten in

Es ist folgendes dringend zu beachten:

Lagerfeuer müssen rechtzeitig vorher bei der Polizeiinspektion Marktheidenfeld Tel 09391/98410, beim Kommandanten sowie in der Gemeindeverwaltung angezeigt werden.

Das Verbrennen ungeeigneter Materialien bei Grillfeiern oder ähnlichen Veranstaltungen, wie sogenannte Brauchtumsfeiern stellt eine unzulässige Abfallbeseitigung dar. Weiterhin sind die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) einzuhalten. Bei Verstößen muss mit einer Anzeige und nachfolgend mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden. Die konsequente Einhaltung vorgenannter Grundsätze und deren Beachtung durch alle Beteiligten ersparen im Nachhinein Ärger und Unannehmlichkeiten für den oder die Verantwortlichen und zeigen, welchen Stellenwert man dem Schutz der Umwelt einräumt.

Bei Fragen:

Quelle: Mitteilungsblatt Markt Triefenstein 05/2009

 

Garten- und Nutzfeuer – keine Anmeldung mehr bei der Leitstelle der Feuerwehr erforderlich

Zur Vermeidung von Fehlalarmen wurde stets empfohlen, Garten- bzw. Nutzfeuer bei der Integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg (ILS) anzumelden. Die ILS hat nunmehr darüber unterrichtet, dass dies bspw. an Samstagen zu Anmeldungen von bis 300 Feuern im Leitstellenbereich geführt hat. Da bei einem Anruf die Leitstelle grundsätzlich von einem Schadensereignis auszugehen hat, nimmt die Abarbeitung einer solchen Auflistung einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch.

Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat die Leitstellen von der Verpflichtung, Garten- und Nutzfeuer zu dokumentieren, freigestellt. Aus diesen Gründen bittet die ILS, zukünftig von einer Anmeldung von Garten- und Nutzfeuern abzusehen.

Quelle: BFV Unterfranken März 2012

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